Heiligen-Geist-Stift Im Hülsen

Claudia Bergmann
Prokuristin stationärer Bereich Pflegedienst
Telefon: 0581 971571-0
Fax: 0581 30706
Prokuristin stationärer Bereich Pflegedienst
Telefon: 0581 971571-0
Fax: 0581 30706

Martina Schultze
Pflegedienstleistung
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222
Pflegedienstleistung
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222

Ida Groß
Qualitätsmanagment
Qualitätsmanagment
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222
Antje Erben
Hauswirtschaftsleitung
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222
Hauswirtschaftsleitung
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222

Dagmar Luhr

Doreen Wilk
Heimverwaltung
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222
Telefon: 0581 97120-0
Fax: 0581 97120-222

Benjamin Döscher
Küchenleitung
Telefon: 0581 97120-105
Fax: 0581 97120-222
Küchenleitung
Telefon: 0581 97120-105
Fax: 0581 97120-222

Christian Lang

Jörg Dreyer
Haustechnik
Telefon: 0581 97120-600
Fax: 0581 97120-222
Telefon: 0581 97120-600
Fax: 0581 97120-222
UNSERE LEISTUNGEN
Unsere Bewohner und Ihr Wohlbefinden stehen selbstverständlich ganz im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir geben Ihnen ein gemütliches Zuhause und sorgen für Nähe, Zuwendung sowie eine individuelle auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmte Pflege.
Der hohe Qualitätsanspruch, unsere engagierten, hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter und regelmäßige Pflegeergebniskontrolle bilden hierfür ein sicheres Fundament.
Zu unserem Leistungsangebot gehören:
- 100 Plätze für Kurzzeitpflege und Dauerpflege
- Geschultes Personal für demenzerkrankte
- geschützter Wohnbereich
- Reinigungsdienst
- Wäscheservice
- Friseur
- Fußpflege
- Medikamentenversorgung über die Apotheke
- Botendienste für Einkäufe
- Zahnärztliche Versorgung
- Hausärztliche Versorgung
- Gottesdienst
- Seniorengymnastik
- Sturzpräventionstraining
- Cafeteria
- Betreuungsbereich
- Raucherbereich
- Mitnahme eigener Möbel
- Notrufsystem
- Satellitenfernsehen
- Kultur- und Freizeitaktivitäten
- Eigene Küche
Wichtige Dokumente zum Einzug
Um einen reibungslosen Einzug zu ermöglichen, bitten wir Sie die zwei folgenden Formulare herunter zu laden und diese ausgefüllt in der Einrichtung abzugeben. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.
Heimkosten im Hülsen ab 01.04.2021
Pflegegrad | Gesamtkosten monatlich | Übernahme durch Pflegekasse | Ihr monatlicher Eigenanteil |
1 |
2.878,64 €
|
125,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.579,95 €
|
2 |
3.287,19 €
|
770,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.343,49 €
|
3 |
3.779,08 €
|
1.262,00 € + 173,70 € (Betreuung) |
2.343,38 €
|
4 |
4.291,96 €
|
1.775,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.343,26 €
|
5 |
4.522,24 €
|
2.005,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.343,54 €
|
Heimkosten im Hülsen für den Demenz-Bereich ab 01.04.2021
Pflegegrad | Gesamtkosten monatlich | Übernahme durch Pflegekasse | Ihr monatlicher Eigenanteil |
1 |
3.048,08 €
|
125,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.749,39 €
|
2 |
3.503,17 €
|
770,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.559,47 €
|
3 |
3.995,06 €
|
1.262,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.559,36 €
|
4 |
4.508,24 €
|
1.775,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.559,55 €
|
5 |
4.738,22 €
|
2.005,00 € + 173,70 € (Betreuung)
|
2.559,52 €
|
Zuschuss zu den Pflegeleistungen
Kürzlich hat der Bundestag im Rahmen der Pflegereform beschlossen, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab dem 01.01.2022 einen Zuschuss zu ihren Heimkosten erhalten. Die Zahlung erfolgt automatisch und durch die jeweilige Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.Die Höhe des Zuschusses hängt von den Pflegekosten, sowie der Dauer ihrer bisherigen vollstationären Unterbringung in Pflegeeinrichtungen ab. Er beträgt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 für die ersten zwölf Monate 5%. Bei mehr als zwölf Monaten 25%, ab 24 Monaten dann 45 % und ab einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten 70%. Maßgebend ist hier der EEE, der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (Eigenanteil an den Pflegekosten). Nachfolgendes Beispiel:
Frau Erika Mustermann (Pflegegrad 3) zieht am 01.01.2022 in eine Pflegeeinrichtung. Die reinen Pflegekosten belaufen sich auf 2.349,03 Euro pro Monat (77,22 Euro täglich). Die Pflegekasse bezahlt hiervon 1.262,00 Euro. Für Frau Mustermann verbleibt noch ein EEE von 1.087,03 Euro. In den ersten zwölf Monaten Ihres Aufenthaltes übernimmt nun die Pflegekasse 5% davon, also 54,35 Euro. Ab dem zweiten Jahr bereits 25%, sprich einen Betrag von 271,76 Euro. Bei einer Dauer ab 24 Monaten werden 489,16 Euro übernommen (45%). Ab dem vierten Jahr der stationären Pflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 760,92 Euro (70% des EEE). Der übrige Eigenanteil für Verpflegung-, Unterkunfts- und Investitionskosten bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin in voller Höhe zu zahlen.
Eine Antragstellung zum Erhalt des Zuschusses ist nicht erforderlich. Die Pflegekassen ermitteln die Zuschusshöhe automatisch und versenden dann Bescheide an die Versicherten. Parallel werden die Heimkosten-Rechnungen in unseren Einrichtungen entsprechend angepasst. Der jeweilige Übernahmebetrag der Pflegekasse wird von Ihrer Rechnung abgezogen. Aufgrund der kurzfristigen Gesetzesänderung kann es allerdings sein, dass die Berücksichtigung des Zuschlags erst mit der Rechnung für Februar oder März erfolgt. In diesen Fällen erfolgt natürlich eine Rückrechnung für die Zeit ab 01.01.2022.
Beziehen Sie Leistungen von einem Sozialhilfeträger, so verringert sich durch den neuen Zuschuss deren Bewilligungshöhe. Ihr Eigenanteil in Form der Rente/n verändert sich grundsätzlich nicht.
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