Stephansstift Berufsbildungszentrum in Hannover: Anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX
Wir bieten Menschen mit seelischen und psychischen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) zu durchlaufen.
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Unser Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich richten sich an Menschen mit seelischen und psychischen Beeinträchtigungen.
Im Eingangsverfahren (§ 57 SGB IX) entwickeln wir gemeinsam Maßnahmen, die für die berufliche Teilhabe geeignet sind (max. 3 Monate).
Im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) wird die individuelle berufliche Handlungskompetenz entwickelt bzw. verbessert, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Förderung im Berufsbildungsbereich ist auf zwei Jahre angelegt.
Mögliche Berufsfelder:
Für die Erprobung weiterer Berufsfelder stehen Praktikumsplätze zur Verfügung.
Gabriele Merkel
Leitung
Telefon: 0511 5353-501
gabriele.merkel@dachstiftung-diakonie.de
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