Arbeitserprobung und Abklärung der beruflichen Eignung sollen Menschen mit psychischen Behinderungen dabei helfen, einen für sie geeigneten Beruf zu finden. Mit diesen Maßnahmen erhalten sie die Möglichkeit, eine (neue) berufliche Perspektive zu erarbeiten und so ihre Zukunft und ihren weiteren Werdegang zu planen. Im Stephansstift Berufsbildungszentrum (BBZ) in Hannover stehen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verschiedene Berufsfelder für die Arbeitserprobung und Eignungsabklärung zur Verfügung.
Zielgruppe
Die Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die eine psychische Behinderung haben oder von psychischer Behinderung bedroht sind, und sich im Prozess der beruflichen Erst- bzw. Wiedereingliederung befinden.
Dauer
Ziel
…der Arbeitserprobung ist es, einen Berufswunsch auf Realisierbarkeit hin zu überprüfen und schließlich einen fundierten Vorschlag für eine konkrete Ausbildung oder berufliche Tätigkeit zu haben. Der/die Teilnehmer:in soll erfahren, ob die von ihm/ihr gewünschte berufliche Richtung tatsächlich seinen/ihren Vorstellungen entspricht und ob er/sie für diesen beruflichen Weg geeignet ist.
…der Abklärung der beruflichen Eignung ist es, zu fundierten oder konkreten (begründeten) Vorschlägen für Ausbildungsberufe oder berufliche Tätigkeiten zu kommen. Der/die Teilnehmer:in soll mithilfe dieser Maßnahme in die Lage versetzt werden, sich für einen Beruf zu entscheiden.
Für die Maßnahmen stehen folgende Berufsfelder zur Auswahl:
Rechtsgrundlage
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (§ 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III, § 68 BBiG) für junge Menschen mit psychischen Behinderungen.
Gabriele Merkel
Leitung
Telefon: 0511 5353-501
gabriele.merkel@dachstiftung-diakonie.de
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