Arbeitserprobung und Eignungsabklärung

Kirchröder Straße 49d 30625 Hannover

  • Für Menschen mit Behinderungen
  • Maßnahmen für die berufliche Erst- bzw. Wiedereingliederung
  • Entwicklung von Perspektiven

D.B.K. | Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation im BBZ

Arbeitserprobung und Abklärung der beruflichen Eignung sollen Menschen mit psychischen Behinderungen dabei helfen, einen für sie geeigneten Beruf zu finden. Mit diesen Maßnahmen erhalten sie die Möglichkeit, eine (neue) berufliche Perspektive zu erarbeiten und so ihre Zukunft und ihren weiteren Werdegang zu planen. Im Stephansstift Berufsbildungszentrum (BBZ) in Hannover stehen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verschiedene Berufsfelder für die Arbeitserprobung und Eignungsabklärung zur Verfügung. 

Zielgruppe

Die Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die eine psychische Behinderung haben oder von psychischer Behinderung bedroht sind, und sich im Prozess der beruflichen Erst- bzw. Wiedereingliederung befinden. 

Dauer

  • Arbeitserprobung: max. 20 Arbeitstage
  • Abklärung der beruflichen Eignung: max. 60 Arbeitstage

Ziel

…der Arbeitserprobung ist es, einen Berufswunsch auf Realisierbarkeit hin zu überprüfen und schließlich einen fundierten Vorschlag für eine konkrete Ausbildung oder berufliche Tätigkeit zu haben. Der/die Teilnehmer:in soll erfahren, ob die von ihm/ihr gewünschte berufliche Richtung tatsächlich seinen/ihren Vorstellungen entspricht und ob er/sie für diesen beruflichen Weg geeignet ist.

…der Abklärung der beruflichen Eignung ist es, zu fundierten oder konkreten (begründeten) Vorschlägen für Ausbildungsberufe oder berufliche Tätigkeiten zu kommen. Der/die Teilnehmer:in soll mithilfe dieser Maßnahme in die Lage versetzt werden, sich für einen Beruf zu entscheiden.

Für die Maßnahmen stehen folgende Berufsfelder zur Auswahl:

  • Hauswirtschaft, Holztechnik, Gartenbau, Metalltechnik, Farbtechnik, Bürotechnik, Lager/Logistik und Küche
  • Je nach Voraussetzungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden die angestrebten Berufsfelder unter berufsvorbereitenden oder ausbildungsrelevanten Bedingungen erprobt.

Rechtsgrundlage

Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (§ 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III, § 68 BBiG) für junge Menschen mit psychischen Behinderungen.

Für Sie da

Gabriele Merkel

Leitung

Telefon: 0511 5353-501

gabriele.merkel@dachstiftung-diakonie.de

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