Neue generalistische Pflegeausbildung
Im Jahr 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung. Es werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt. Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Der Pflegeberuf bietet eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, denn Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht.
Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung:
An der Berufsfachschule Pflege werden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ausgebildet. Die dreijährige Vollzeitausbildung befähigt zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege von Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung.
Ab dem Schuljahr 2024:
Der Unterricht für die im Schuljahr 2024 neue beginnende Klasse findet wöchentlich an 2 Unterrichtstagen (Montag und Dienstag) von 8 bis 15:05 Uhr, zwei Mal im Monat mittwochs von 13:35 bis 16:50 Uhr und einmal pro Monat samstags als Distanzunterricht statt.
Aufnahmevoraussetzungen:
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.
Ausbildungsstruktur:
Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.400 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst.
Der schulische Teil der Ausbildung gliedert sich in Blockunterricht von je 6 bis 8 Wochen. Die praktische Ausbildung erfolgt in folgenden Bereichen:
Einsätze der praktischen Ausbildung:
Die berufsbezogenen Fächer werden im Block unterrichtet. Dabei wird in unterschiedlichen Lern- und Arbeitsformen (wie zum Beispiel Klassenunterricht, Kleingruppe und Projektarbeit), die eine aktive Mitarbeit und Mitverantwortung der Lernenden erfordern, ausgebildet.
Abschluss:
Die Ausbildung endet mit einem Abschlussexamen, das aus 2 schriftlichen Prüfungen, einer Facharbeit und einer praktischen Prüfung besteht. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in allen Bundesländern berechtigt.
Ausbildungsbeginn:
1. August eines jeden Jahres, Bewerbungen werden ganzjährig entgegen genommen.
Aufnahmeverfahren:
Nach der Bewerbung laden wir zu einem Aufnahmeverfahren ein, in dem wir weitere Informationen zur Ausbildung geben.
Abschluss:
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen (schriftlich und mündlich) und einer praktischen Prüfung ab, nach deren erfolgreichem Abschluss die Bezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ geführt werden darf.
Kosten:
Die Kosten werden vom Ausbildungsfonds und dem Land Niedersachen getragen.
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und schulische Praxis (Curriculare Einheiten):
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis:
Die praktische Ausbildung wird in den verschiedenen Bereichen (s.o.) absolviert. Lehrkräfte und Praxisanleiter begleiten die Lernenden.
Berufsübergreifender Lernbereich - Theorie mit den Fächern:
Spezialisierungen:
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. -pflegerin.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Praxiskoordinatorinnen:
Stephanie Knüttel und Celestine Hattorf
Telefon 05331 90404418
Mobil 0160 3288796
E-Mail: praxiskoordination@dk-wf.de
oder im Sekretariat von 8 bis 15 Uhr bei Anja Will und Mareike Heuer.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Mareike Heuer
Schulsekretariat
Telefon: 05331 904044-0
mareike.heuer@dachstiftung-diakonie.de
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