Erziehungsstellen in Stadt und Landkreis Gifhorn

Steinweg 20 38518 Gifhorn

05371 721-316

  • Für eine positive Persönlichkeitsentwicklung
  • Familienähnliche Struktur
  • SGB VIII §§ 34 und 35 a

Venito | Erziehungsstellen in Stadt und Landkreis Gifhorn

Was ist eine Erziehungsstelle?

Erziehungsstellen gehören zu den familienähnlichen Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. In der Erziehungsstelle leben ein bis zwei Pflegekinder mit einer pädagogischen Fachkraft und deren Familie zusammen.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten so eine verlässliche Bezugsperson. Die Erziehungsstelle bildet einen überschaubaren, fachlich gesicherten familienähnlichen Rahmen, einen Ort, der ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt.

Im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen erleben die Kinder und Jugendlichen unterschiedliche Alltagssituationen und besondere Ereignisse. Sie lernen, sich in der Gemeinschaft zurechtzufinden. Alltagswissen wird ihnen von den betreuenden Erwachsenen ebenso vermittelt wie lebenspraktische Fähigkeiten. Bewegung in der Natur, Konzentrationsspiele, kreative Angebote und vieles mehr stehen den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Und natürlich wird auch auf die schulische Entwicklung geachtet.

Die Erziehungsstellen in Stadt und Landkreis Gifhorn

Es gibt mehrere Erziehungsstellen in der Stadt und im Landkreis Gifhorn. Pro Familie stehen ein bis zwei Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Volljährigkeit zur Verfügung.

  • Die Gasteltern arbeiten mit der inneren Haltung, stets eine Rückkehr in das Herkunftselternhaus zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, können die Kinder in der Erziehungsstelle bleiben, bis sie selbstständig sind.
  • Der Kontakt zwischen Eltern und Kindern wird intensiv gepflegt und begleitet.
  • Kleinkindpädagogik

Begleitende Hilfen (Therapie, Freizeit etc.):

  • Therapeutische Begleitung durch psychologische und systemische Therapeuten
  • Kinder- und Jugendpsychiaterin
  • Video-Home-Training©
  • Teestube, SC Diakonie, Turnhalle

Schulische und berufliche Bildung:

  • Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten an den jeweiligen Standorten
  • ggf. Beschulung in der Rischborn-Schule (Förderschule E)

Rechtliche Situation allgemein:

Eine Erziehungsstelle ist eine stationäre Maßnahme nach §§ 34 und 35a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Über die Belegung des Betreuungsplatzes in einer Erziehungsstelle entscheidet das zuständige Jugendamt zusammen mit der Regionalleitung und der Erziehungsstelle.

Für Sie da

Eckart Schulte

Regionalleiter Landkreis Gifhorn

Telefon: 0171 5271145

eckart.schulte@dachstiftung-diakonie.de

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