Familienwohngruppe Ettenbüttel

Steinweg 20 38518 Gifhorn

05371 721-316

  • Für eine positive Persönlichkeitsentwicklung
  • Familienähnliche Struktur
  • SGB VIII §§ 34, 35a, 36, 41 und 42

Venito |Familienwohngruppe Ettenbüttel

Ein Zuhause auf Zeit 

Die Familienwohngruppe ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder und Kleinkinder, die vorübergehend nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. In der Familienwohngruppe leben die betreuten Kinder mit fachlich geschulten Erwachsenen unter einem Dach.

Wichtig ist uns, dass die Kinder hier eine verlässliche Bezugsperson haben und in der Gruppe einen überschaubaren, familienähnlichen Rahmen finden, einen Ort, der ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt.

Ziel ist die ganzheitliche Entwicklung des Kindes und die gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
In der familienähnlichen Wohngruppe werden die Kinder durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten gezielt in ihrer Entwicklung gefördert.

Mit Blick auf die Herkunftsfamilie stärken wir die Erziehungskompetenz der Eltern, so dass die Möglichkeit einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt immer wieder neu geprüft wird.

Die Wohngruppe liegt im ländlichen Raum des Landkreises Gifhorn. Am Rande eines Wohngebietes bietet das Einfamilienhaus mit großzügigem Garten viel Raum für Aktivitäten.
Je nach Interesse können die Kinder und Jugendlichen in die örtlichen Vereine (Feuerwehr, Schützenverein etc.) eingebunden werden. In der Dorfgemeinschaft wird viel Engagement und Zusammenhalt gelebt.

Begleitende Hilfen:

  • Systemische Familienberatung
  • Video-Interaktions-Begleitung®
  • Hilfen im Krisenfall
  • Reittherapie möglich

Schulische und berufliche Bildung:

  • Kindergärten und Schulen sind vor Ort bzw. in erreichbarer Nähe
  • Mit den älteren Kindern und Jugendlichen werden schulische und berufliche Perspektiven entwickelt.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • In der Familienwohngruppe Ettenbüttel werden bis zu 5 Kinder und Jugendliche betreut. Sie werden durch ein Team aus vier die Pädagogen:innen und einer Hauswirtschaftskraft begleitet.
  • Eine Familienwohngruppe ist eine stationäre Maßnahme nach § 34 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die Jugendlichen können hier auch als junge Volljährige weiter begleitet werden (§41 SGB VIII). In Einzelfällen ist auch eine Inobhutnahme (§42 SGB VIII) möglich.
  • Zwei Plätze stehen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung nach §35a SGB VIII zur Verfügung.
  • Über die Belegung eines Betreuungsplatzes entscheidet das zuständige Jugendamt in Absprache mit der Regionalleitung. Die Hilfeplanung erfolgt nach § 36 SGB VIII.

 

Für Sie da

Eckart Schulte

Regionalleiter Landkreis Gifhorn

Telefon: 0171 5271145

eckart.schulte@dachstiftung-diakonie.de

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