Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften als ambulante Hilfe zur Erziehung im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden.
Rechtsgrundlagen: §§ 30, 31, 35a, 41 SGB VIII.
Diese Hilfen können bei dem zuständigen Bezirksdienst des Landkreises beantragt werden.
Unterstützung und Hilfen zur Selbsthilfe
Eingliederungshilfe
Sozialraumarbeit Soltau und Wietzendorf
Telefon: 05191 4455
sozialraumarbeit-soltau-wietzendorf@dachstiftung-diakonie.de
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