Hilfen im Sozialraum: Kinderschutz

Birkenstr. 3 29614 Soltau

05191 9739501

  • Beratung
  • SGB VIII §§ 8a/b
  • Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Hilfen im Sozialraum: Kinderschutz

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" so der Artikel 6 Satz 2 GG. Im Rahmen des sogenannten staatlichen Wächteramtes sind alle pädagogisch Tätigen verpflichtet, ein wachsames Auge auf Kinder und Jugendliche zu haben und bei Anzeichen einer akuten Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu informieren. Wann und ob eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist in der Regel nicht eindeutig zu erkennen.

Um bei dieser Einschätzung neutral und unabhängig zu unterstützen, bieten die §§ 8a/b SGB VIII die Möglichkeit der Beratung durch eine erfahrene Fachkraft.

 

Für Sie da

Sozialraumarbeit Soltau und Wietzendorf

Telefon: 05191 4455

sozialraumarbeit-soltau-wietzendorf@dachstiftung-diakonie.de

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