Wir betreuen in der sozialpädagogischen Wohngruppe Nidum neun junge Menschen. Das Aufnahmealter liegt zwischen 8 und 14 Jahren. Wir betreuen bis über die Volljährigkeit hinaus. Häufig tun sich die Jungen und Mädchen sehr schwer, verlässliche Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen, haben Lern- und Leistungsprobleme oder sind im sozialen Verhalten auffällig. Die Probleme, die daraus entstehen, können die Kinder und Jugendlichen und ihre Herkunftsfamilien ohne Unterstützung nicht selber angemessen lösen. In der Wohngruppe bieten wir einen sicheren und strukturierten Rahmen. Hier finden die Kinder verlässliche Gesprächspartner, auch in Konfliktsituationen.
Wir vermitteln den jungen Menschen wichtige persönlichkeitsbildende Elemente sozialer Kompetenz:
Unsere Ziele
Wir betreuen die Jugendlichen mit dem Ziel
Wir fördern die Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Einzelgespräche, erlebnis- und freizeitpädagogische Angebote u.a.m. Wir beteiligen sie – wo immer dies möglich ist – bei der Gestaltung ihres Alltags, der sich am realen Leben der jungen Menschen orientiert. Dieser partizipative pädagogische Ansatz bestimmt den Umgang miteinander in unserer Wohngruppe.
Ausstattung und Team
Zur Ausstattung unserer Wohngruppe gehören: neun Einzelzimmer mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, davon sieben mit einer Dusche und WC, eine Wohnküche, ein gemütlicher Wohnbereich, und ein Essbereich, der auch als Gemeinschafts- und Kreativraum genutzt werden kann. Zudem haben wir einen schönen Garten, in dem zum Beispiel Fußball gespielt oder gegrillt werden kann. Da unsere Wohngruppe an einer großen Wiese mit Flusslauf liegt, haben die Kinder hier die Möglichkeit, sich in einer sicheren Umgebung in der Natur zu beschäftigen, viel draußen zu sein.
In unserem Team arbeiten sechs pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell weitergebildet sind, u. a. in Traumapädagogik und in systemischer Familienberatung.
Nidum kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „ein Nest“. „Ein Nest“ steht für eine behütete Umgebung, die wir vor allem den jüngeren Bewohnerinnern und Bewohnern bieten wollen.
Einer der o.g. Plätze kann ggf. für eine Inobhutnahme genutzt werden. Hier gilt ebenfalls das Alter 8-14 Jahre.
Rechtsgrundlage
Die Aufnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Den gesetzlichen Rahmen bilden §§ 27, 42, 34, ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII.
Roger Walter
Regionalleitung Heidekreis
Telefon: 05161 4810899
roger.walter@dachstiftung-diakonie.de
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