Wohngruppe Sonnenhügel

Voigtslust 1 38678 Clausthal-Zellerfeld

  • Platz für 7 Jungen im Alter zwischen 12 und 16
  • Gute Vernetzung und Kooperation
  • Umfangreiches Freizeit- und Spielangebot

Venito | Wohngruppe Sonnenhügel

Die stärksten Brücken werden aus Steinen gefallener Mauern gebaut.
© Andreas Tenzer (*1954)

Wir betreuen junge Menschen mit schweren Bindungsstörungen, Lern- und Leistungsproblemen sowie Problemen im Sozialverhalten, die aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen und Lebensumstände eine umfassende Hilfe in Form einer stationären Betreuung benötigen.

Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die Integration in die Herkunftsfamilie und die Verselbständigung hin zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung.

Altersstruktur und Geschlecht

  • Eintrittsalter: 12 - 16 Jahre
  • abweichende Regelungen zum Aufnahmealter erfolgen im individuellen Aufnahmeverfahren
  • Geschlecht: männlich

Anzahl der Plätze im Angebot

  • das Angebot umfasst insgesamt 7 Plätze
  • 2 Plätze stehen für eine Belegung nach § 35a SGB VIII zur Verfügung

Ausstattung und Team

  • die Wohngruppe befindet sich in zentraler Lage in Clausthal-Zellerfeld
  • Einzelzimmer mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten
  • eine externe Trainingswohnung, die von zwei pädagogischen Fachkräften der MOB betreut wird
  • das multiprofessionelle Team besteht aus 7 päd. Fachkräften u.a. mit Fortbildungen in Traumapädagogik und PART „Kommunikation u. Deeskalation“, sowie eine duale Student:in, eine Mitarbeiter:in aus dem Psychotherapeutischen Dienst (PTD) und eine Reinigungskraft.


Fachliche Ausrichtung des Angebots und angewandte Methodik

  • Sozialpädagogische Intensivbetreuung
  • Grundlage der Arbeit ist eine systemische Sicht- und Handlungsweise
  • Orientierung an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Jugendlichen
  • Erleben von Selbstwirksamkeit durch erlebnispädagogische Interventionen
  • Traumapädagogische Sicherheitsübungen
  • Klärung und Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive ggf. Übergang in eine geeignete Anschlussmaßnahme (Jugendhilfe/Eingliederungshilfe) oder in die Verselbständigung
  • Gute Vernetzung und Kooperation mit örtlichen Schulen und Vereinen

Rechtsgrundlage

  • § 27 i. V. m. § 34, 35a SGB VIII
  • ggf. ist eine Fortführung nach § 41 SGB VIII möglich
  • in begründeten Ausnahmefällen und bei entsprechendem Bedarf:
  • §§ 53 und 54 SGB XII (Sozialhilfe)

Nützliche Informationen

Für Sie da

Marion Bähr

Pädagogische Leitung

Telefon: 0170 2057792

marion.baehr@dachstiftung-diakonie.de

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