Heiligen-Geist-Stift Im Hülsen
Claudia Bergmann
Einrichtungsleitung
Telefon: 0581 97120-500
Fax: 0581 97120-505
Martina Schultze
Pflegedienstleitung
Telefon: 0581 97120-204
Fax: 0581 97120-203
Ida Groß
Qualitätsmanagement
Telefon: 0581 97120-206
Fax: 0581 97120-203
Antje Erben
Hauswirtschaftsleitung
Telefon: 0581 97120-209
Fax: 0581 97120-203
Jessica Schipper
Praxisanleitung
Telefon: 0581 97120-506
Fax: 0581 97120-500
Dagmar Luhr
Heimverwaltung
Telefon: 0581 97120-201
Fax: 0581 97120-203
Doreen Wilk
Heimverwaltung
Telefon: 0581 97120-201
Fax: 0581 97120-203
Benjamin Döscher
Küchenleitung
Telefon: 0581 97120-543
Fax: 0581 97120-505
Christian Lang
Küchenleitung
Telefon: 0581 97120-543
Fax: 0581 97120-505
Jörg Dreyer
Haustechnik
Telefon: 0581 97120-214
Fax: 0581 97120-203
UNSERE LEISTUNGEN
Unsere Bewohner und Ihr Wohlbefinden stehen selbstverständlich ganz im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir geben Ihnen ein gemütliches Zuhause und sorgen für Nähe, Zuwendung sowie eine individuelle auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmte Pflege.
Der hohe Qualitätsanspruch, unsere engagierten, hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter und regelmäßige Pflegeergebniskontrolle bilden hierfür ein sicheres Fundament.
Zu unserem Leistungsangebot gehören:
- 100 Plätze für Kurzzeitpflege und Dauerpflege
- Geschultes Personal für Demenzerkrankte
- geschützter Wohnbereich
- Reinigungsdienst
- Wäscheservice
- Friseur
- Fußpflege
- Medikamentenversorgung über die Apotheke
- Botendienste für Einkäufe
- Zahnärztliche Versorgung
- Hausärztliche Versorgung
- Gottesdienst
- Seniorengymnastik
- Sturzpräventionstraining
- Betreuungsbereich
- Raucherbereich
- Mitnahme eigener Möbel
- Telefonanschluss
- Notrufsystem
- Satellitenfernsehen
- Kultur- und Freizeitaktivitäten
- Eigene Küche
Sie planen in unsere Einrichtung zu ziehen?
Gerne setzen wir Sie auf unsere Interessenten-Liste. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und geben dieses in unserer Einrichtung ab.
Kurzzeit- und Urlaubspflege
Kurzzeitpflege / Urlaubspflege in unserem Haus
Die meisten hilfsbedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür gibt es viele gute Gründe. Aber auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, benötigen Erholung und Zeit um neue Kräfte zu sammeln.
Die Pflegeversicherung hat genau für diese Situation das Angebot der Kurzzeitpflege mit bis zu 1.774 € Unterstützung vorgesehen (§42 SGB XI).
Danach kann von der Krankenkasse ein Betrag von bis zu 1.612 € für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege kann aber auch in Anspruch genommen werden:
- Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung
- Bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- Bei Verhinderung der Pflegepersonen
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Heimkosten des Wichern-Hauses ab 01.01.2024
Kostenübersicht als PDF für Im Hülsen
Kostenübersicht als PDF für Im Hülsen-Demenz
Wichtige Dokumente zum Einzug
Um einen reibungslosen Einzug zu ermöglichen, bitten wir Sie die zwei folgenden Formulare herunter zu laden und diese ausgefüllt in der Einrichtung abzugeben. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.
Ihre Einzugsunterlagen zum herunterladen
Ärztlicher Fragebogen zum herunterladen
weitere Einzugsunterlagen zum herunterladen
Aus aktuellem Anlass
Die aktuelle weltpolitische Lage (Ukraine-Krieg, weiterhin bestehende Störungen der Lieferketten durch die Corona-Pandemie) führte überwiegend zu überdurchschnittlich hohen Kostensteigerungen stationärer Pflegeeinrichtungen, insbesondere in den Bereichen Energie, Lebensmittel und medizinischer Sachbedarf. Auch zukünftig ist mit weiteren erheblichen Kostensteigerungen in diesen Bereichen zu rechnen. Die Steigerungen waren nicht vorhersehbar, sie stellen unsere stationären Pflegeeinrichtungen vor erhebliche finanzielle Probleme.
Die Pflegesatzkommission (gem. § 86 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch ein Zusammenschluss aus den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Verband der privaten Krankenkassen, dem örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger) hat daher kurzfristig eine Empfehlung ausgesprochen. Hierin ist vorgesehen, dass Pflegeeinrichtungen einmalig die Möglichkeit gewährt wird, mit einer entsprechenden Vereinbarung und ohne den sonst erforderlichen Ablauf bei Pflegesatzverhandlungen, die Sätze für Unterkunft und Verpflegung der aktuellen Situation anzupassen.
Die Heiligen-Geist-Stift gGmbH hat daher mit den zuständigen Vertragspartnern nach §85 SGB XI (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) eine entsprechende Vereinbarung zunächst für unsere Einrichtung Im Hülsen ab dem 01.10.2022 geschlossen.
Die Aufschläge beinhalten die durchschnittlichen Kostensteigerungen in den Bereichen medizinischer Sachbedarf, Energie, Wasser und im Lebensmittelaufwand. Der Tagessatz im Bereich Unterkunft wird um 18,5% angepasst, der Tagessatz für Verpflegung um 25%.
Uns ist bewusst, dass wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner damit vor eine ebenso große Herausforderung stellen. Wir bitten jedoch um Verständnis.
Ihr Ralf Biebau, Geschäftsführer der Heiligen-Geist-Stift gGmbH
Zuschuss zu den Pflegeleistungen
Kürzlich hat der Bundestag im Rahmen der Pflegereform beschlossen, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab dem 01.01.2022 einen Zuschuss zu ihren Heimkosten erhalten. Die Zahlung erfolgt automatisch und durch die jeweilige Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den Pflegekosten, sowie der Dauer ihrer bisherigen vollstationären Unterbringung in Pflegeeinrichtungen ab. Er beträgt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 für die ersten zwölf Monate 5%. Bei mehr als zwölf Monaten 25%, ab 24 Monaten dann 45 % und ab einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten 70%. Maßgebend ist hier der EEE, der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (Eigenanteil an den Pflegekosten). Nachfolgendes Beispiel:
Frau Erika Mustermann (Pflegegrad 3) zieht am 01.01.2022 in eine Pflegeeinrichtung. Die reinen Pflegekosten belaufen sich auf 2.349,03 Euro pro Monat (77,22 Euro täglich). Die Pflegekasse bezahlt hiervon 1.262,00 Euro. Für Frau Mustermann verbleibt noch ein EEE von 1.087,03 Euro. In den ersten zwölf Monaten Ihres Aufenthaltes übernimmt nun die Pflegekasse 5% davon, also 54,35 Euro. Ab dem zweiten Jahr bereits 25%, sprich einen Betrag von 271,76 Euro. Bei einer Dauer ab 24 Monaten werden 489,16 Euro übernommen (45%). Ab dem vierten Jahr der stationären Pflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 760,92 Euro (70% des EEE). Der übrige Eigenanteil für Verpflegung-, Unterkunfts- und Investitionskosten bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin in voller Höhe zu zahlen.
Eine Antragstellung zum Erhalt des Zuschusses ist nicht erforderlich. Die Pflegekassen ermitteln die Zuschusshöhe automatisch und versenden dann Bescheide an die Versicherten. Parallel werden die Heimkosten-Rechnungen in unseren Einrichtungen entsprechend angepasst. Der jeweilige Übernahmebetrag der Pflegekasse wird von Ihrer Rechnung abgezogen. Aufgrund der kurzfristigen Gesetzesänderung kann es allerdings sein, dass die Berücksichtigung des Zuschlags erst mit der Rechnung für Februar oder März erfolgt. In diesen Fällen erfolgt natürlich eine Rückrechnung für die Zeit ab 01.01.2022.
Beziehen Sie Leistungen von einem Sozialhilfeträger, so verringert sich durch den neuen Zuschuss deren Bewilligungshöhe. Ihr Eigenanteil in Form der Rente/n verändert sich grundsätzlich nicht.
Das ändert sich ab 2024
Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5% auf 15% bei 0 - 12 Monaten Verweildauer, von 25% auf 30% bei 13 - 24 Monaten, von 45% auf50 % bei 25 - 36 Monaten und von 70% auf 75% bei mehr als 36 Monaten angehoben.
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