Alten- und Pflegeheim Im Hülsen

Im Hülsen 132 29525 Uelzen

0581 97120-203

  • 100 Plätze für Kurzzeit- und Dauerpflege
  • 50 Plätze davon für Demenzerkrankte
  • Buchbare Kurzzeitpflege

Heiligen Geist Stift | Alten- und Pflegeheim Im Hülsen

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Bewohner:innen und ihr Wohlbefinden stehen selbstverständlich ganz im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir geben Ihnen ein gemütliches Zuhause und sorgen für Nähe, Zuwendung sowie eine individuelle auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmte Pflege. Der hohe Qualitätsanspruch, unsere engagierten hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter:innen und regelmäßige Pflegeergebniskontrollen bilden hierfür ein sicheres Fundament.

Zu unserem Leistungsangebot gehören:

  • 100 Plätze für Kurzzeitpflege und Dauerpflege
  • multiprofessionelles Team
  • geschultes Personal für Demenzerkrankte
  • geschützter Wohnbereich
  • Betreuungsangebote in der Alltagsbegleitung
  • Reinigungsdienst
  • Wäscheservice
  • Friseur
  • Fußpflege
  • Medikamentenversorgung über die Apotheke
  • Kooperation mit Allgemeinmediziner:innen und Zahnarzt/Zahnärztin, die bei Bedarf ins Haus kommen
  • Botendienste für Einkäufe
  • Gottesdienst
  • Seelsorge
  • Seniorengymnastik
  • Sturzpräventionstraining
  • öffentliches Cafeteria-Café am Stadtwald (geöffnet freitags bis sonntags)
  • Mitnahme eigener Möbel
  • Notrufsystem
  • kostenloses WLAN in öffentlichen Bereichen
  • Satellitenfernsehen
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten
  • eigene Küche

Kurzzeit- und Urlaubspflege

Die meisten hilfsbedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür gibt es viele gute Gründe. Aber auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, benötigen Erholung und Zeit, um neue Kräfte zu sammeln.
Die Pflegeversicherung hat genau für diese Situation das Angebot der Kurzzeitpflege mit bis zu 1.774 € Unterstützung vorgesehen (§42 SGB XI).
Danach kann von der Krankenkasse ein Betrag von bis zu 1.612 € für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege kann aber auch in Anspruch genommen werden:
•    im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung
•    bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
•    bei Verhinderung der Pflegepersonen.
 

Das ändert sich ab 2024

Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht.
Die Sätze werden von:

  • 5 % auf 15 % bei 0 - 12 Monaten Verweildauer,
  • von 25 % auf 30 % bei 13 - 24 Monaten,
  • von 45 % auf 50 % bei 25 - 36 Monaten und
  • von 70 % auf 75 % bei mehr als 36 Monaten angehoben.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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