HGS | Im Hülsen
Die Heiligen-Geist-Stift gGmbH ist ein Unternehmen der Dachstiftung Diakonie. Sie betreibt zwei stationäre Pflegeeinrichtungen, einen ambulanten Pflegedienst, eine Tagespflege sowie einen Mehrgenerationen-Stadtteiltreff.
In dem im Herbst 2022 neu bezogenen Alten- und Pflegeheim Wichern-Haus in der Hambrocker Str. 52 werden 144 Bewohner:innen aller Pflegegrade vollstationär – oder in der Kurzzeitpflege – nach dem System der "Bezugspflege" individuell gepflegt und betreut. Darüber hinaus bietet das neue Haus Zimmer für Menschen, die palliative Pflege benötigen. Diese Leistung wird durch den ambulanten Pflegedienst erbracht.
Im Heiligen-Geist-Stift Im Hülsen werden 100 Bewohner:innen mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt vollstationär – oder in der Kurzzeitpflege – individuell versorgt und betreut.
Die Diakoniestation der Heiligen-Geist-Stift gGmbH bietet häusliche Pflege für alle Pflegestufen in der Behandlungs- und Grundpflege und eine Tagespflege an.
Die Heiligen-Geist-Stift Tagespflege Am KÖ - Wohlfühlen für alle: Für viele Menschen ist die Pflege ihrer älteren Angehörigen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt aber Zeiten, in denen die Pflege zur Belastung werden kann:Wenn die eigenen (beruflichen oder familiären) Verpflichtungen steigen, die Zeit fehlt und die Angehörigen mehr Aufmerksamkeit benötigen, als man ihnen geben kann. Wer an diesen Punkt gelangt, kann sich guten Gewissen an die Tagespflege Am KÖ wenden.
Treff Am KÖ - Begegnungsstätte mit Herz: Der Nachbarschaftstreff am Emsberg 2 in Uelzen ist im Rahmen eines Quartierskonzeptes entstanden und wird von der Heiligen-Geist-Stiftung betrieben. Wir wollen das "Wir-Gefühl" stärken, so dass sich langjährige Teilnehmer:innen wohlfühlen und neue offen empfangen werden.
Beratungsstelle „Rund um die Pflege“: Jeder gesetzlich krankenversicherte Mensch hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Beratung. Diese Beratung umfasst alle potenziellen Fragen zur neuen Lebensphase. Dazu gehören auch Themen der medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und seelsorglichen Versorgungsplanung für die Zukunft. Darüber hinaus bietet sie einen Gesprächsrahmen für persönliche Themen und den Umgang mit der neuen Situation.
Unser Auftrag
Wir im Heiligen-Geist-Stift machen es uns zur Aufgabe, den uns anvertrauten Menschen Beratung, Pflege, Versorgung, Begleitung und Unterstützung zu geben. Unser Handeln orientiert sich an den christlichen Werten und der damit gebotenen Nächstenliebe. Dabei sind Akzeptanz, Empathie und Echtheit für uns die Voraussetzung eines gelungenen Miteinanders.
Unser Menschenbild
Im Mittelpunkt unseres Wirkens steht der Mensch mit seinem individuellen Lebensweg, seinem eigenen sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund. Wir sehen jeden Menschen als eine eigenständige Persönlichkeit mit Hoffnungen, Ängsten und Wünschen, deren Würde und Rechte wir achten und respektieren. Gegenseitige Wertschätzung ist für uns unabdingbar, nicht nur unseren Bewohner:innen und Angehörigen gegenüber, sondern auch unter den Mitarbeitenden.
Unsere Stärke
In unserem multiprofessionellen Team arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Berufsgruppen auf Augenhöhe zusammen. Konflikte werden bei uns offen und konstruktiv gelöst. Ein professioneller Umgang mit Fehlern bedeutet für uns Ansporn zur Verbesserung. Unsere Arbeit gestalten wir zukunftsorientiert und bilden unseren Nachwuchs selbst aus. Ein nachhaltiger, ökologischer Umgang mit allen Ressourcen liegt uns am Herzen.
Wir wissen, wie wichtig es ist, das richtige Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse zu finden. Deshalb haben wir diesen Angebotsfinder entwickelt, damit Sie schnell und einfach aus unseren vielfältigen Angeboten unserer Gesellschaft wählen können.
Egal, wonach Sie suchen – wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unsere erfahrenen Teams in unseren Einrichtungen stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und Ihnen die beste Option zu empfehlen.
HGS | Im Hülsen
Heiligen-Geist-Stiftung
Wenn keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird (zum Beispiel dann, wenn ausschließlich zweimal wöchentlich eine Hilfe beim Duschen oder Baden benötigt wird), können grundsätzlich keine Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden. Entsprechende Hilfen müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Da die Pflegekasse die Kosten der Heimunterbringung aus Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung sowie gesondert berechenbaren Investitionskosten nur bis max. 75 % der jeweiligen Pflegestufe übernimmt, ist der restliche Anteil selber zu tragen. Sollte Ihre finanzielle Situation dies nicht erlauben, trägt das Sozialamt die Differenz.
Im Fall eines Heimeinzuges zahlt die Pflegekasse zurzeit für Pflegegrad II 770,00 €, für Pflegegrad III 1.262,00 €, für Pflegegrad IV 1.775,00 € und für Pflegegrad V 2.005,00 €. Die Anträge zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit müssen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Unser Haus steht Ihren Besucher:innen zu jeder Zeit offen, sofern Sie das wünschen. Sollte es einmal spät werden, so lässt unser Nachtpersonal Ihren Besuch gern hinaus oder herein.
Wie bei jedem anderen Umzug auch, ist eine amtliche Ummeldung erforderlich. Die Gebühreneinzugszentrale GEZ für die Rundfunk- und Fernsehgebühren sollte informiert werden. Es sollte geprüft werden, ob es sinnvoll ist, alle im Privathaushalt abgeschlossenen Versicherungen beizubehalten. Notwendig bleibt die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung läuft über die Einrichtung.
Nein, wichtig ist, dass der Arzt Ihres Vertrauens in der Lage ist, regelmäßige Hausbesuche bei Ihnen durchzuführen. Wenn Ihr bisheriger Arzt Ihnen zusagt, Sie auch nach Umzug weiter zu betreuen, sollten Sie dieses Angebot auf jeden Fall annehmen.
So einfach geht das in der Praxis leider nicht. Liegt keine offizielle Vollmacht vor, im Namen der Angehörigen tätig zu werden, besteht auch keine Berechtigung. Hilfreich ist eine notariell beurkundete Vollmacht oder eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Weitere Informationen geben Ihnen die darauf spezialisierten Rechtsanwalt- und Notariatskanzleien, die Betreuungsbehörden oder der Betreuungsverein vor Ort.
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