Wichern-Haus

Claudia Bergmann

Prokuristin

Telefon: 0581 97120-500

Fax: 0581 97120-505

Mail: claudia.bergmann@dachstiftung-diakonie.de


Maike Riedel

Qualitätsmanagement

Telefon: 0581 97120-516

Fax: 0581 97120-505

Mail: maike.riedel@dachstiftung-diakonie.de


Valentina Ranert

Pflegedienstleitung

Telefon: 0581 97120-509

Fax: 0581 97120-505

Mail: valentina.ranert@dachstiftung-diakonie.de



Ina Weiß

Praxisanleitung

Telefon: 0581 97120-506

Fax: 0581 97120-505

Mail: ina.weiss@dachstiftung-diakonie.de


Rilana Schwed-Kitzki

Heimverwaltung

Telefon: 0581 97120-502

Fax: 0581 97120-505

Mail: rilana.schwed-kitzki@dachstiftung-diakonie.de


Maren Truschel

Heimverwaltung

Telefon: 0581 97120-501

Fax: 0581 97120-504

Mail: maren.truschel@dachstiftung-diakonie.de


Silke Krämer

Hauswirtschaftsleitung

Telefon: 0581 97120-512

Fax: 0581 97120-505

Mail:  silke.kraemer@dachstiftung-diakonie.de


René Karnauke

Haustechnik

Telefon: 0581 97120-546

Fax: 0581 97120-505

Mail: rene.karnauke@dachstiftung-diakonie.de

Christian Thiede

Haustechnik

Telefon: 0581 97120-547

Fax: 0581 97120-505

Mail: Christian.Thiede@dachstiftung-diakonie.de


UNSERE LEISTUNGEN

Unsere Bewohner und Ihr Wohlbefinden stehen selbstverständlich ganz im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir geben Ihnen ein gemütliches Zuhause und sorgen für Nähe, Zuwendung sowie eine individuelle auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmte Pflege.
Der hohe Qualitätsanspruch, unsere engagierten, hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter und regelmäßige Pflegeergebniskontrolle bilden hierfür ein sicheres Fundament.


Zu unserem Leistungsangebot gehören:

  • 144 Plätze für Kurzzeitpflege und Dauerpflege

  • Geschultes Personal für Demenzerkrankte

  • Reinigungsdienst

  • Wäscheservice

  • Friseur

  • Fußpflege

  • Medikamentenversorgung über die Apotheke

  • Botendienste für Einkäufe

  • Zahnärztliche Versorgung

  • Hausärztliche Versorgung

  • Palliativ Care

  • Gottesdienst

  • Seniorengymnastik

  • Sturzpräventionstraining

  • Betreuungsbereich

  • Raucherbereich

  • Mitnahme eigener Möbel

  • Telefonanschluss

  • Notrufsystem

  • Satellitenfernsehen

  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

  • Eigene Küche

Unter Palliative Care wird eine umfassende Behandlung und Betreuung von Menschen mit unheilbaren, akut lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten verstanden. Unser Ziel ist es, den Betroffenen einen würdevollen Lebensabend zu ermöglichen. Hierfür halten wir für liebevoll eingerichtete Zimmer bereit. Für nähere Informationen sprechen Sie uns gern an.

Sie planen in unsere Einrichtung zu ziehen?

Gerne setzen wir Sie auf unsere Interessenten-Liste. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und geben dieses in unserer Einrichtung ab.

 Vormerkung für den Einzug

Kurzzeit- und Urlaubspflege

Kurzzeitpflege / Urlaubspflege in unserem Haus

Die meisten hilfsbedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür gibt es viele gute Gründe. Aber auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, benötigen Erholung und Zeit um neue Kräfte zu sammeln.

Die Pflegeversicherung hat genau für diese Situation das Angebot der Kurzzeitpflege mit bis zu 1.774 € Unterstützung vorgesehen (§42 SGB XI).

Danach kann von der Krankenkasse ein Betrag von bis zu 1.612 € für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.


Kurzzeitpflege kann aber auch in Anspruch genommen werden:

  • Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung

  • Bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes

  • Bei Verhinderung der Pflegepersonen

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!


Heimkosten des Wichern-Hauses ab 01.01.2024

Wichtige Dokumente zum Einzug
Um einen reibungslosen Einzug zu ermöglichen, bitten wir Sie die zwei folgenden Formulare herunter zu laden und diese ausgefüllt in der Einrichtung abzugeben. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.

Ihre Einzugsunterlagen zum herunterladen

Ärztlicher Fragebogen zum herunterladen

weitere Einzugsunterlagen zum herunterladen

Zuschuss zu den Pflegeleistungen

Kürzlich hat der Bundestag im Rahmen der Pflegereform beschlossen, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab dem 01.01.2022 einen Zuschuss zu ihren Heimkosten erhalten. Die Zahlung erfolgt automatisch und durch die jeweilige Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den Pflegekosten, sowie der Dauer ihrer bisherigen vollstationären Unterbringung in Pflegeeinrichtungen ab. Er beträgt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 für die ersten zwölf Monate 5%. Bei mehr als zwölf Monaten 25%, ab 24 Monaten dann 45 % und ab einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten 70%. Maßgebend ist hier der EEE, der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (Eigenanteil an den Pflegekosten). Nachfolgendes Beispiel:
Frau Erika Mustermann (Pflegegrad 3) zieht am 01.01.2022 in eine Pflegeeinrichtung. Die reinen Pflegekosten belaufen sich auf 2.349,03 Euro pro Monat (77,22 Euro täglich). Die Pflegekasse bezahlt hiervon 1.262,00 Euro. Für Frau Mustermann verbleibt noch ein EEE von 1.087,03 Euro. In den ersten zwölf Monaten Ihres Aufenthaltes übernimmt nun die Pflegekasse 5% davon, also 54,35 Euro. Ab dem zweiten Jahr bereits 25%, sprich einen Betrag von 271,76 Euro. Bei einer Dauer ab 24 Monaten werden 489,16 Euro übernommen (45%). Ab dem vierten Jahr der stationären Pflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 760,92 Euro (70% des EEE). Der übrige Eigenanteil für Verpflegung-, Unterkunfts- und Investitionskosten bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin in voller Höhe zu zahlen.
Eine Antragstellung zum Erhalt des Zuschusses ist nicht erforderlich. Die Pflegekassen ermitteln die Zuschusshöhe automatisch und versenden dann Bescheide an die Versicherten. Parallel werden die Heimkosten-Rechnungen in unseren Einrichtungen entsprechend angepasst. Der jeweilige Übernahmebetrag der Pflegekasse wird von Ihrer Rechnung abgezogen. Aufgrund der kurzfristigen Gesetzesänderung kann es allerdings sein, dass die Berücksichtigung des Zuschlags erst mit der Rechnung für Februar oder März erfolgt. In diesen Fällen erfolgt natürlich eine Rückrechnung für die Zeit ab 01.01.2022.
Beziehen Sie Leistungen von einem Sozialhilfeträger, so verringert sich durch den neuen Zuschuss deren Bewilligungshöhe. Ihr Eigenanteil in Form der Rente/n verändert sich grundsätzlich nicht.

Das ändert sich ab 2024

Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5% auf 15% bei 0 - 12 Monaten Verweildauer, von 25% auf 30% bei 13 - 24 Monaten, von 45% auf50 % bei 25 - 36 Monaten und von 70% auf 75% bei mehr als 36 Monaten angehoben.

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